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Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Rente – neues Flexirentengesetz ab 1. Juli 2017

Unruhestand bei kleiner Rente

02.03.2017

Lust an der Arbeit oder zu wenig Rente: Eine knappe Million Ruheständler im Alter von 65+ verdienen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit mit einer geringfügigen Beschäftigung etwas dazu – Tendenz deutlich steigend. Die neuen Regelungen des Flexirentengesetzes greifen ab dem 1. Juli dieses Jahres.






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